Sonderkurse
ASF Kurse & ASP Kurse
Aufbauseminar für Fahranfänger - ASF Kurse
Sollte ein Fahranfänger während seiner Probezeit gegen verkehrsrechtliche Vorschriften verstoßen haben (1A-Delikt oder 2B-Delikt), wird von der Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.
Beispiele für 1a-Delikt:
- Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 21 km/h
- Überfahren eines Rotlichtes
- Ungenügender Sicherheitsabstand bei über 80 km/h
Beispiele für 2B-Delikt:
- Ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs
- Inbetriebnahme eines Fahrzeugs mit abgefahrenen Reifen
- Kennzeichenmissbrauch
Die Probezeit (Führerschein auf Probe) verlängert sich automatisch von 2 auf 4 Jahre.
Das ASF-Seminar muss innerhalb der nächsten 2 Monate nach Eingang des behördlichen Bescheides besucht werden. Diese Frist kann schriftlich verlängert werden. Wird innerhalb dieser 2 Monate kein ASF Kurs besucht, wird der Führerschein eingezogen.
ASF-Kurs
- Mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmer
- Vier Gruppensitzungen von je 135 Minuten
- Eine Beobachtungsfahrt zwischen der 1. und 2. Gruppensitzung
- Das Seminar muß in einem Zeitraum von 2-4 Wochen abgeschlossen sein
- Wichtig! Die Kursbescheinigung kann nur ausgestellt werden bei vollständiger Teilnahme.
Welchen Zweck verfolgt der ASF-Kurs?
- risikobewusstere Einstellung
- sicherere und rücksichtsvollere Fahrweise
- Verbesserung der Regelakzeptanz
- Erarbeitung konkreter Verhaltsalternativen
Innerhalb von 5 Jahren kann nur an einem Aufbauseminar teilgenommen werden.
Aufbauseminar Punkteauffällige Kraftfahrer - ASP Kurse
Du hast die Möglichkeit, in sofern du nicht mehr als 8 Punkte hast, einmal innerhalb von fünf Jahren 4 Punkte abzubauen, wenn du freiwillig ein ASP-Seminar (Aufbau Seminar für Punkteauffällige Kraftfahrer) besuchst.
Sobald du 9 Punkte hast wirst du von der Behörde schriftlich verwarnt und darauf hingewiesen, freiwillig an einem ASP-Seminar Teil zu nehmen. Man kann so Punkte von seinem Konto streichen lassen.
- 9 – 13 Punkte (nach Teilnahme erhältst Du 2 Punkte Nachlass)
- 14 – 17 Punkte (ASP-Seminar ist zum Erhalt des Führerscheins erforderlich, kein Punktenachlass)
- 14 – 17 Punkte (ASP-Seminar + verkehrspsychologische Beratung, 2 Punkte Nachlass)
- Bei 14 – 15 Punkten hast du die Möglichkeit an einer verkehrspsychologischen Beratung Teil zu nehmen(2 Punkte Nachlass), im Anschluss daran kannst du zusätzlich ein ASP-Seminar absolvieren (2 Punkte Nachlass)
Bei einer Nichtteilnahme an einem verordneten ASP-Kurs wird dir die Fahrerlaubnis entzogen.
Eine Seminarbescheinigung können wir dir nur ausstellen, wenn du diese regelmäßig besuchst (Anwesenheitspflicht - § 37 Abs.2 FeV). Die Seminarbescheinigung dient dir als Nachweisdokument, nur so wird der Punkteabbau vom Straßenverkehrsamt anerkannt.
TermineTheoretische Prüfung
Erste-Hilfe-Kurs
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